Impressum, Datenschutz, Cookies: rechtliche Grundlagen für Websites in Deutschland
Die rechtlichen Bausteine, die fast jede deutsche Firmenwebsite braucht, verständlich erklärt von einem Webdesigner: Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, selbst gehostete Schriften und das Barrierefreiheitsgesetz, das seit 2025 für Onlineshops gilt.
Zuerst der ehrliche Hinweis: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt, und das hier ist keine Rechtsberatung. Für alles, was speziell deinen Betrieb betrifft, frag einen Anwalt oder nutz einen seriösen Generator für Rechtstexte. Was ich kann: erklären, welche Bausteine eine deutsche Website üblicherweise braucht und wie man sie umsetzt, denn vieles davon ist Design und Code, nicht Jura.
Das Impressum
Fast jede geschäftliche Website in Deutschland braucht ein Impressum, also eine Seite mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und je nach Betrieb Dingen wie Umsatzsteuer-ID, Registereintrag oder Kammer. Rechtsgrundlage ist Paragraf 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das 2024 das alte TMG abgelöst hat. Es muss leicht zu finden sein, in der Praxis heißt das: ein Link im Footer jeder Seite.
Die Datenschutzerklärung
Wenn deine Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut fast jede, schon über Server-Logs oder ein Kontaktformular, brauchst du eine Datenschutzerklärung nach DSGVO. Sie erklärt, welche Daten du erhebst, wozu, wie lange du sie speicherst und wer sie sonst bekommt, etwa dein Hoster oder dein Newsletter-Tool. Sie muss zu dem passen, was deine Seite wirklich macht. Eine kopierte Erklärung, die Tools aufzählt, die du nicht nutzt, oder welche vergisst, die du nutzt, hilft wenig.
Die einfachste Datenschutzerklärung ist die für eine Website, die kaum etwas sammelt.
Cookie-Banner
Du brauchst eine Einwilligung, bevor du auf dem Gerät eines Besuchers etwas speicherst oder ausliest, das für den Betrieb der Seite nicht unbedingt nötig ist. Dafür ist das Cookie-Banner da. Statistik, Werbepixel und viele eingebettete Videos oder Karten brauchen eine Einwilligung. Eine Seite, die nichts davon nutzt, braucht unter Umständen gar kein Banner.
Wenn du eins brauchst, sollten "Akzeptieren" und "Ablehnen" gleich leicht erreichbar sein. Vorausgewählte Häkchen und ein versteckter Ablehnen-Button sind keine Designentscheidung, sondern ein rechtliches Risiko.
Schriften, Karten und Videos
Wer Inhalte von fremden Servern einbindet, schickt die IP-Adressen seiner Besucher dorthin. Deutsche Gerichte nehmen das ernst: 2022 hat das Landgericht München gegen eine Seite entschieden, die Google Fonts direkt von Google geladen hat. Die praktische Lösung ist einfach: Schriften auf dem eigenen Server hosten und Karten oder Videos erst laden, wenn der Besucher per Klick zustimmt.
Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Onlineshops und andere digitale Dienste für Verbraucher zur Barrierefreiheit. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen, aber barrierearm zu bauen ist so oder so sinnvoll: lesbare Kontraste, saubere Überschriften, Alternativtexte, eine Seite, die sich mit der Tastatur bedienen lässt. Das meiste kostet wenig, wenn es von Anfang an mitgedacht wird, und viel, wenn man es nachrüstet.
Wie ich das mache
Ich baue Seiten so, dass sie möglichst wenig Daten sammeln: selbst gehostete Schriften, kein Tracking, wenn du es nicht brauchst, externe Inhalte erst nach Einwilligung. Die Rechtstexte selbst kommen von dir oder deinem Anwalt, und ich sorge dafür, dass die Seite auch wirklich zu dem passt, was drinsteht.
Die beste Rechtsseite ist eine kurze, weil es kaum etwas zu erklären gab.